| Mitgliedschaftsbedingungen / Vereinsleitlinien
(1) Der Verein
Der Zweck des Vereins ist es, Menschen mit einer Borderline- Persönlichkeitsstörung und ihren Angehörigen, sowie professionell Tätigen im außertherapeutischen Rahmen Hilfe in Form einer Selbsthilfe- Zeitung anzubieten.
Der Verein soll ein Hilfsangebot an alle Menschen darstellen, die mit dieser Krankheit auf irgendeine Art und Weise konfrontiert sind.
Der Verein vertreibt diese Zeitung und leistet alle damit anfallende Öffentlichkeitsarbeit, so werden Besuche in psychosomatischen Kliniken und Vorträge für andere Betroffene mit Borderline angeboten. Der Verein möchte psychisch Erkrankten Mut machen, ihre Krankheit als Chance zu begreifen.
Die Vereinsarbeit, sowie die redaktionelle Umsetzung der Zeitung werden von vier ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern getragen.
(2) Die Finanzierung
Die Einkünfte des Vereins setzen sich aus dem Verkauf des GRENZPOSTen, den Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Zuwendungen zusammen.
Sämtliche Einnahmen werden zum Zwecke des Vereins verwendet. Insbesondere fest kalkulierbare Mitgliedsbeiträge helfen, eine gesicherte Finanzlage und den Fortbestand des Vereins zu sichern.
Die Mitglieder, der Vorstand und die ehrenamtlichen Mitarbeiter erhalten keine privaten Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Mitgliedsbeiträge
Die Vereinsmitglieder sind zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Dieser Betrag wird von dem Mitglied zum 15. des Beitrittsmonats auf das Konto des Vereins überwiesen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12€ pro Jahr.
Erfolgt keine fristgerechte Deckung, erlischt der Mitgliedsvertrag automatisch.
(4) Die Mitgliedschaft
Mitglieder des GRENZPOSTen e.V. können alle Personen werden, die bereit sind, an der Verwirklichung der Ziele des Vereins mitzuwirken und einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Die Mitarbeit an der Zeitung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist keine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten neue Mitglieder als Dankeschön einen GRENZPOSTen-Button sowie jährlich eine Gratis-Online Ausgabe des GRENZPOSTen zugesandt.
Zudem sind Mitglieder dazu berechtigt an stattfindenden Mitgliederversammlungen teilzunehmen, über deren Stattfinden der Vorstand informiert.
Neuigkeiten und Informationen über Veranstaltungen mit Anwesenheit des GRENZPOSTen e.V. erreichen jedes Mitglied über einen rechtzeitig erstellten Newsletter.
Die Mitgliedschaft im GRENZPOSTen e.V. erlischt:
a) durch eine schriftliche Austrittserklärung
b) wenn ein Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht entrichtet
c) durch die Aufhebung der Mitgliedschaft, die der Vorstand beschließt. Ein Kündigungsgrund liegt z.B. vor, wenn das Verhalten des Mitgliedes den Zwecken und Idealen des Vereins zuwiderläuft. Das Mitglied wird vom Vorstand schriftlich über den Beschluss in Kenntnis gesetzt und erhält ein Begründungsschreiben. Die Gelegenheit zu einer Stellungnahme wird eingeräumt.
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